Übergangsfrist PE-Schweisserpässe (GWF101)

Seit Juni 2022 ist das neue SVGW Ausbildungs- und Prüfungsreglement GWF101 in Kraft. Die Übergangsfrist zur Überführung abgelaufener Schweisserpässe läuft am 30. Juni 2023 ab.

image

Die Ausführung einer Schweissverbindung bestimmt massgeblich die Zuverlässigkeit eines Rohrleitungsnetzes. Umso wichtiger ist die Ausbildung/Qualifikation des Schweissers. Schweisser, die Rohre aus Polyethylen (PE) verbinden, müssen gemäss SVGW-Richtlinien G2 (Gas), W4 (Wasser) und F2 (Fernkälte/Anergienetze) über ein gültiges Schweisserzertifikat (SZ) bzw. einen gültigen Schweisserpass (SP) verfügen. Um diese zu erlangen, werden seit 1988 PE-Schweisser-Ausbildungskurse angeboten. Die SVGW GWF101 regelt hierzu die Mindestanforderungen für Ausbildung, Erstprüfung und Verlängerungsprüfung.

Übergangsfrist bis 30. Juni 2023

Teilnehmende mit abgelaufenem Schweisserzertifikat/Schweisserpass (SZ/SP), sind für die Anmeldung zur Verlängerungsausbildung 2024 nur noch bis 30.06.2023 zugelassen.
Stichtag ist das Anmeldedatum.

Relevante Neuerungen ab 1. Juli 2023

Zur zweitägigen Verlängerungsausbildung (VA) sind nur Teilnehmende zugelassen, welche die Erstausbildung (EA) oder die VA einer GWF101 anerkannten Ausbildungsstätte (CH, D oder A) erfolgreich abgeschlossen haben und in Besitz eines noch gültigen SZ und SP sind.

Ab 1.7.2023 sind nur noch VA-Teilnehmende zur Anmeldung zugelassen, die einen noch gültigen Schweisserpass (SZ/ SP) vorweisen können. Bei abgelaufenen Schweisserpass (SZ/ SP) ist künftig statt einer zweitägigen Verlängerungsausbildung dann eine fünftägige Erstausbildung (EA) notwendig.

 
Anmeldungen
 
image
Die Qualität der ausgeführten Schweissverbindungen bestimmt massgeblich die Zuverlässigkeit des Rohrleitungsnetzes